Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gratis Zahnspange für Kinder.
Die Gratis Zahnspange kommt zum Einsatz, wenn das Gebiss eines Kindes korrigiert werden muss. Rein kosmetische Korrekturen sind keine Leistungen der Sozialversicherung. Ein Kind muss daher die Voraussetzungen für eine medizinisch notwendige Zahnregulierung erfüllen.
Kurz gesagt: wie sehr die Zahnfehlstellung die Lebensqualität des Kindes schmälert. Wie schwer die Fehlstellung das Kind tatsächlich einschränkt, stellen wir mittels des IOTN-Index of Orthodontic Treatment Needs – einem internationalen Index für Zahnfehlstellungen – fest.
Die Einteilung folgt von IOTN 1 bis 5.
Ab Schweregrad 4 ist das Kind im Alltag so sehr eingeschränkt, dass eine medizinische Notwendigkeit für eine Zahnspange und somit ein Anspruch auf die Gratis Zahnspange besteht.
In diesem Fall können Sie die „Gratis-Zahnspange“ leider nicht beantragen. Wir klären aber dennoch gerne Ihre Möglichkeiten ab, denn viele Kassen zahlen Kostenzuschüsse für Zahnspangen.
Damit Sie die Kassenleistung beantragen können, müssen Sie bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sein:
Wir unterstützen Sie gerne bei der Rückerstattung der Kosten Ihrer Zahnspange.
Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) empfiehlt eine kieferorthopädische Kontrolluntersuchung im Alter von 4, 8 und 12 Jahren. So können wir bei jedem Kind feststellen, wann der geeignete Zeitpunkt für die medizinisch notwendige Behandlung ist.
Eine Genehmigung für die Gratis-Zahnspange von der Krankenkasse ist nicht notwendig. Wir beurteilen, ob das Kind Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat.
Der behandelnde Orthopäde stellt bereits beim ersten Termin fest, ob das Kind die Kassenleistung für eine abnehmbare Zahnspange zwischen 5 resp. 6 und 12 Jahren beanspruchen kann, oder ob eine festsitzende Zahnspange für Patienten zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr infrage kommt.
Die Gratis Zahnspange ist eine große finanzielle Entlastung für tausende Familien in Österreich, aber auch wenn Ihr Kind nicht unter die Klassifizierung fällt, sollten Sie eine Zahnspange bei einer bestehenden Zahnfehlstellung in Betracht ziehen. Wir beraten Sie gerne kostenlos!
Du erreichst uns telefonisch Montag bis Freitag von 08:00 - 20:00 Uhrund Samstag von 09:00 - 15:00 Uhr unter der Nummer +43 1 358 31 80 sowie jederzeit über das folgende Kontaktformular und wir helfen Dir gerne am Weg zum perfekten Lächeln mit unseren unsichtbaren Zahnspangen!
Mit unserer » Online Terminvereinbarung kannst du rund um die Uhr deinen gratis Beratungstermin vereinbaren.
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Auf Wunsch unserer Patienten haben wir nun die Wartezeit für neue Beratungstermine verkürzt und Sie finden ab sofort immer auch Termine für Erwachsene & Kinder in den kommenden Kalendertagen, damit Sie unkompliziert und schnell mit Ihrer unsichtbaren Zahnspange starten können.