Gratis Zahnspange für Kinder
Fast jedes dritte Kind ist von schweren Zahnfehlstellungen betroffen. Seit 2015 können Eltern für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine medizinisch notwendige Zahnspange, resp. eine Zahnregulierung beantragen. In der Umgangssprache nennt man sie die „Gratis-Zahnspange“. Wer hat Anspruch auf sie und wie können Eltern einen Antrag stellen?
Lesen Sie hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Gratis Zahnspange für Kinder.
Welches Kind bekommt eine Gratis Zahnspange?
Die Gratis Zahnspange kommt zum Einsatz, wenn das Gebiss eines Kindes korrigiert werden muss. Rein kosmetische Korrekturen sind keine Leistungen der Sozialversicherung. Ein Kind muss daher die Voraussetzungen für eine medizinisch notwendige Zahnregulierung erfüllen.
Was bedeutet medizinisch notwendig?
Kurz gesagt: wie sehr die Zahnfehlstellung die Lebensqualität des Kindes schmälert. Wie schwer die Fehlstellung das Kind tatsächlich einschränkt, stellen wir mittels des IOTN-Index of Orthodontic Treatment Needs – einem internationalen Index für Zahnfehlstellungen – fest.
Die Einteilung folgt von IOTN 1 bis 5.
Ab Schweregrad 4 ist das Kind im Alltag so sehr eingeschränkt, dass eine medizinische Notwendigkeit für eine Zahnspange und somit ein Anspruch auf die Gratis Zahnspange besteht.
Was geschieht bei einer Zahnfehlstellung des Grades IOTN 1 bis 3?
In diesem Fall können Sie die „Gratis-Zahnspange“ leider nicht beantragen. Wir klären aber dennoch gerne Ihre Möglichkeiten ab, denn viele Kassen zahlen Kostenzuschüsse für Zahnspangen.
IOTN und Zahnfehlstellungen
Damit Sie die Kassenleistung beantragen können, müssen Sie bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sein:
- GKK (Gebietskrankenkasse)
- BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)
- BKK (Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe)
- SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)
- VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)
- SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
Wir unterstützen Sie gerne bei der Rückerstattung der Kosten Ihrer Zahnspange.
Gratis Zahnspange beantragen: Vorgehen
Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) empfiehlt eine kieferorthopädische Kontrolluntersuchung im Alter von 4, 8 und 12 Jahren. So können wir bei jedem Kind feststellen, wann der geeignete Zeitpunkt für die medizinisch notwendige Behandlung ist.
Eine Genehmigung für die Gratis-Zahnspange von der Krankenkasse ist nicht notwendig. Wir beurteilen, ob das Kind Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat.
- Sie müssen für Ihr Kind einen Termin zur Erstberatung bei uns vereinbaren.
- Bei diesem Beratungstermin stellen wir die Behandlungsnotwendigkeit fest. Wenn eine Fehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 vorliegt, vereinbaren wir einen nächsten Termin zum Behandlungsstart.
- Beim nächsten Termin beginnt bereits die eigentliche Behandlung – die Korrektur der Zahnfehlstellung hat begonnen.
Bekommt mein Kind eine lose oder eine festsitzende Zahnspange?
Der behandelnde Orthopäde stellt bereits beim ersten Termin fest, ob das Kind die Kassenleistung für eine abnehmbare Zahnspange zwischen 5 resp. 6 und 12 Jahren beanspruchen kann, oder ob eine festsitzende Zahnspange für Patienten zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr infrage kommt.
Fazit: Gratis Zahnspange für Kinder?
Die Gratis Zahnspange ist eine große finanzielle Entlastung für tausende Familien in Österreich, aber auch wenn Ihr Kind nicht unter die Klassifizierung fällt, sollten Sie eine Zahnspange bei einer bestehenden Zahnfehlstellung in Betracht ziehen. Wir beraten Sie gerne kostenlos!
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